Gesetzliche Gewährleistung

Abgrenzung der gesetzlichen Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung betrifft Mängel, deren Ursache bereits zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware vorhanden war – auch wenn der Mangel erst später erkennbar wird. Sie stellt keine allgemeine Haltbarkeitsgarantie gegen jede Veränderung oder Beschädigung während der zweijährigen Gewährleistungsfrist dar.

Keine Gewährleistungsfälle sind insbesondere Schäden oder Veränderungen, die nach der Übergabe entstanden sind durch:

  • unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung,
  • Nichtbeachtung der ausdrücklich bereitgestellten Pflege- und Gebrauchshinweise,
  • Biss-, Kratz-, Schnitt- oder sonstige äußere Gewalteinwirkung,
  • eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen durch Dritte,
  • Verwendung außerhalb des beschriebenen Einsatzzwecks,
  • gewöhnliche, dem Umfang der Benutzung entsprechende Abnutzung,
  • natürliche Patina, Faltenbildung sowie materialtypische Farb- und Strukturveränderungen bei Leder,
  • falsch übermittelte Maße oder Bestellangaben, sofern das Produkt entsprechend der bestätigten Bestellung angefertigt wurde.

Ein Gewährleistungsfall kann hingegen vorliegen, wenn die Ware nicht der vereinbarten Bestellung oder Produktbeschreibung entspricht oder ein bereits bei Übergabe angelegter Material- oder Verarbeitungsfehler später sichtbar wird.

Jede Beanstandung wird von handmade4dogs individuell geprüft. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Verbraucher bleiben unberührt.